Die European Free Trade Association (EFTA) ist ein regionaler Handelsblock der 1960 gegründet wurde und welchem neben der Schweiz auch Island, Lichtenstein und Norwegen angehören. Die Organisation soll den Freihandel fördern in dem die Mitgliedsländer gemeinsam neue Handelsverträge mit Drittstaaten aushandeln, wobei gegenwärtig 22 solcher Abkommen in Kraft sind. Im Gegensatz zur EU ist die EFTA jedoch keine Zollunion, wobei die einzelnen Staaten ihre Zolltarife und andere aussenpolitischen Massnahmen selber festlegen können.
Das Protokoll für den Beitritt Guatemalas zum bestehenden Freihandelsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama wurde im Jahr 2015 unterzeichnet und muss vom guatemaltekischen Kongress noch ratifiziert werden. Das Handelsabkommen verpflichtet den Produzenten Vorteile, Vergünstigungen und Privilegien zuzugestehen, die gegenüber ähnlichen Erzeugnissen mit Ursprung in einem Drittland sowie gegenüber Produzenten im inneren Markt nicht diskriminiert werden. Dies in Bezug auf Zölle, Gebühren und Steuern irgendwelcher Art sowie Abgaben und Gebühren die auf Einfuhr und Ausfuhr erhoben werden. Zudem werden die in Guatemala eingeführten Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs den niedrigsten Abgaben und Gebühren die Guatemala gleichartigen Erzeugnissen eines anderen Landes gegenwärtig gewährt unterworfen. Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA Staaten und Guatemala würde deshalb neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und sowohl den gegenseitigen Import als auch den Export von Gütern erleichtern sowie die Rechtssicherheit für Investoren stärken.